Satzung
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Satzung der Unabhängigen Wählergemeinschaft
Zetel-Neuenburg
Die Satzung als PDF gibt es hier.
Seite 1 von 6 Seiten 08.03.2004
§ 1 Name, Sitz und Rechtsform
Die Vereinigung führt den Namen "Unabhängige Wählergemeinschaft Zetel-Neuenburg"
(UWG Zetel-Neuenburg). Sie hat ihren Sitz in Zetel. Die Anschrift ist die
der/des ersten Vorsitzenden*.
§ 2 Zweck und Ziele, Aufgaben
Die UWG ist eine Gemeinschaft parteipolitisch nicht gebundener Bürger, die sich
zum Ziel gesetzt hat, durch Mitarbeit in der Kommunalpolitik zu einer positiven Entwicklung
der Gemeinde beizutragen.
Um an der politischen Willensbildung auf dieser kommunaler Ebene mitzuwirken,
nimmt die UWG regelmäßig mit eigenen Wahlvorschlägen an den Kommunalwahlen
teil. Dabei will sie allen Bürgern unabhängige, überparteiliche, sachbezogene
Kommunalpolitik vermitteln, aber auch die Interessen aller Bürger wahrnehmen
und der Allgemeinheit dienen.
Die UWG befasst sich mit allen öffentlichen Belangen der Gemeinde Zetel und verfolgt
ihre Ziele im Rahmen des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Sie
lehnt jeden Radikalismus ab und wendet sich gegen jede Bestrebung, die die demokratische
Mitwirkung der Bürger einengt.
In der Überzeugung, dass unser demokratisches Staatsleben nur gedeihen kann,
wenn an seiner Basis, in der Gemeinde, die Bevölkerung so intensiv wie möglich an
der demokratischen Willensbildung teilnimmt, will die UWG alle jene Kräfte mobilisieren
und zur Mitarbeit bewegen, die eine parteipolitische Bindung ablehnen. Mit
dieser Tätigkeit bietet die UWG bewusst eine Alternative zu allen Parteien und sieht
sich selbst als eine entscheidende Bereicherung des demokratischen Lebens in der
Gemeinde.
§ 3 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr der UWG ZETEL-NEUENBURG ist das Kalenderjahr.
§ 4 Gemeinnützigkeit
Die UWG verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Sie ist
selbstlos tätig und nicht auf wirtschaftlichen Gewinn ausgerichtet
Mittel für die UWG dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Die Aufwendungen müssen angemessen sein. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen
aus Mitteln der UWG.
§ 5 Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Mitglieder können nur natürliche Personen sein, die
sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes der
Bundesrepublik Deutschland bekennen, die nach dem Kommunalwahlrecht wahlberechtigt
sind, keiner politischen Partei oder anderen Wählergruppen angehören
und die Satzung der UWG anerkennen.
* Der Einfachheit halber wird im folgenden nur die männliche Schreibweise genutzt. Selbstverständlich sind
immer beide Geschlechter gemeint.